Der Renault NFZ KANGOO Z.E.

Ihr persönliches Angebot!

Jetzt in einen unserer Autohäuser anrufen und Probefahrt vereinbaren:

Hannover:  0511 – 399 393 60 

Garbsen:     05131 – 70 58 0

Renault KANGOO Z.E.

Flexibel. Komfortabel.

Der KANGOO Z.E. (Stromverbrauch KANGOO Z.E.; Drehstrom-Synchron-Elektromotor; Untersetzungsgetriebe, 1-Gang; kombiniert kWh/100 km: 15,2; CO2-Emissionen (g/km): 0; Effizienzklasse A+.) ist der erste in Großserie produzierte elektrische Transporter mit einer Reichweite von bis zu 270 km*. Auf alle Anforderungen Ihres Geschäfts zugeschnitten, elektrisiert der KANGOO Z.E. Ihre Reisen.

Nutzen Sie die sehr breite Palette: Wählen Sie den KANGOO Z.E., der zu Ihnen passt. Mit 2 Längen, 2 bis 5 Sitzen und 4 Versionen gibt es sicher einen, der sich für Ihren Bedarf eignet.

Finden Sie die richtige Trennwand für jedes Geschäft: Rohr-Trennwand, Leinen-Trennwand, voll verglaste Trennwand, Rollgitter-Trennwand oder Festgitter-Trennwand in der 5-sitzigen Maxi-Version … Sie haben die Wahl.

Der Renault Kangoo Z.E. geht für Sie auf Nummer sicher: Vordere und Kopf-/Seiten-Airbags, Sicherheitsgurte mit Gurtstraffern und Gurtkraftbegrenzern, Anti-Submarining-System an festen Vordersitzen. In jeder Ausstattungsvariante des KANGOO Z.E. profitieren Sie von den neuesten Hochleistungs-Sicherheitsvorrichtungen am Markt.

Lernen Sie den Renault Kangoo Z.E. bei uns kennen!

Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten,  handelt es sich bei den hier angegebenen Werten um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet.

Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem“Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) erhältlich ist.